Um die ab 1. März 2025 notwendige neue Judopass-Lizenz (digitale Jahressichtmarke) zuweisen zu können, muss ab diesem Jahr den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen zugestimmt werden. Das ist am einfachsten möglich, wenn eine Emailadresse in der Judopass App angegeben wird. Wie das geht und mehr Infos dazu gibt es hier.